Zuständigkeit des Skatgerichts
Das Skatgericht ist für Angelegenheiten der Skat-Online Liga sowie des Skatfreunde Turnierbereiches zuständig.
Wann kann das Skatgericht angerufen werden?
Ist ein Spieler, der durch eine Entscheidung der Turnierleitung der Skat-Online Liga beeinträchtigt wurde, mit der von der Turnierleitung getroffenen Entscheidung nicht einverstanden, so kann er beim Skatgericht Einspruch gegen diese Entscheidung einreichen.
Das Skatgericht ist nicht zuständig für Beschwerden, über die noch nicht entschieden ist, für Regelfragen oder für Aktivitäten außerhalb der Skat-Online Liga oder dem Turnierbereich. Zudem kann das Schiedsgericht nur von einem Spieler angerufen werden, der durch eine Entscheidung beschwert wurde.
Ablauf
Zunächst muss eine Beschwerde bei der Turnierleitung eingegangen sein. Dies muss über das Formular im Spieler-Bereich erfolgen. Beschwerden per Email oder andere Kommunikationswege können leider nicht bearbeitet werden.
Nachdem die Turnierleitung über die Beschwerde entschieden hat, kann ein Spieler, der durch diese Entscheidung beschwert wurde (das muss nicht unbedingt der Spieler sein, der die Beschwerde eingereicht hat), Einspruch gegen diese Entscheidung vor dem Skatgericht einreichen. Auch dies muss über das entsprechende Formular im Spieler-Bereich erfolgen. Der Einspruch muss begründet werden.
Bei jeder Anfrage wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben! Diese Gebühr wird mit dem Einreichen des Einspruchs erhoben und vom Spielerkonto des Spielers, der den Einspruch erhoben hat, abgebucht. Die Gebühr wird dem Antragsteller zurückerstattet, sofern sein Einspruch erfolgreich war.
Die Turnierleitung prüft, ob der Einspruch formal korrekt erfolgt ist und leitet ihn an das Skatgericht weiter. Dieses entscheidet nun über den Einspruch.
Für den Fall, dass der Einspruch abgelehnt wurde, wird der Spieler über die Entscheidung informiert.
Für den Fall, dass dem Einspruch stattgegeben wurde, wird die Beschwerde an die Turnierleitung zur erneuten Entscheidung zurück verwiesen. Diese entscheidet unter Berücksichtigung der Einlassungen des Skatgerichts erneut über die Beschwerde.
Auch gegen die erneute Entscheidung kann Einspruch vor dem Skatgericht eingereicht werden.
Bis zur Entscheidung des Skatgerichts bleibt die von der Turnierleitung getroffene Entscheidung in Kraft.
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