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Turnierordnung

Stand: 15.07.2007

§1 Geltungsbereich

Diese Turnierordnung gilt für alle skatsportlichen Online-Veranstaltungen der Skat-Online Liga.

§2 Ausschreibungen

(1) Jede Veranstaltung muss auf der Homepage der Skat-Online Liga (www.skat-online.com/liga) ausgeschrieben sein.

(2) In der Ausschreibung muss enthalten sein:

  • Bezeichnung der Veranstaltung
  • Bestimmungen zur Anmeldung zu dieser Veranstaltung, insbesondere Teilnehmerkreis, Anmeldeschluss, Anmeldemöglichkeit und Anmeldevoraussetzungen
  • Termine, an denen die Veranstaltung stattfindet
  • Angaben zu Startgeld, Abreizgeld und Preisverteilung
  • Angaben zur Gültigkeit dieser Turnierordnung sowie der Nutzungsordnung der Skat-Online Liga sowie ggf. weiterer Ordnungen
  • Angaben zum Veranstalter, sofern der Veranstalter nicht die Skat-Online Liga selbst ist

§3 Regeln

Gespielt wird ausschließlich nach der Skat-Online Skatordnung in Verbindung mit der Internationalen Skatordnung sowie der Skatwettspielordnung. Ausnahmen werden ausschließlich in dieser Turnierordnung definiert. Eine Definition von Ausnahmen oder Abweichung in anderen Ordnungen ist nicht gestattet und sind damit ungültig.

§4 Beschwerden und Einsprüche

(1) Beschwerden sind einem der Veranstalter schriftlich vorzugsweise über die dafür zur Verfügung gestellten Formulare mitzuteilen. Auch im Falle einer Beschwerde muss die aktuell laufende Serie zu Ende gespielt werden. Bei Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung der Serie greift §7 dieser Turnierordnung.

(2) Eine Beschwerde muss spätestens 30 Minuten nach Beendigung der Serie über die zur Verfügung gestellten Formulare eingereicht werden. Zur Fristwahrung kann eine ausführliche Begründung nachgereicht werden, dies ist beim Einreichen der Beschwerde anzugeben.

(3) Der Veranstalter entscheidet über den Streitfall vorläufig endgültig auf Basis der für die Veranstaltung gültigen Bestimmungen. Die Entscheidung muss begründet sein, Entscheidung und Begründung ist allen betroffenen Spielern mitzuteilen.

(4) Widerspruch gegen die Entscheidung des Veranstalters muss nach Bekannt werden der Entscheidung, spätestens aber 48 Stunden nach Veröffentlichung der Entscheidung eingereicht werden. Der Widerspruch muss begründet werden. Bei umfangreichen Begründungen kann die Begründung nachgereicht werden, um die Widerspruchsfrist zu wahren. Dies ist im Widerspruch anzugeben.

(5) Für den Widerspruch kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Dies ist dem Spieler vor Einreichung des Widerspruchs mitzuteilen. Die Bearbeitungsgebühr muss dem Spieler zurück erstattet werden, wenn seinem Widerspruch stattgegeben wurde.

(5) Über den Widerspruch entscheidet das Schiedsgericht. Die Zusammensetzung des Schiedsgericht muss öffentlich bekannt gegeben werden. Sofern ein Mitglied des Schiedsgerichts in dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall beteiligt war (aktiv oder passiv), so darf dieses Mitglied nicht an der Entscheidung des Widerspruchs mitwirken.

(6) Wird dem Widerspruch stattgegeben, so wird die Beschwerde an den Veranstalter zurück verwiesen. Der Veranstalter entscheidet unter Einbeziehung der Stattgabe des Schiedsgerichts neu über die Beschwerde. Diese Entscheidung ist endgültig.

§5 Rechte des Veranstalters

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer auf Grund von Regelverstößen von der Teilnahme auszuschließen. Die bereits erspielten Spiel- und Wertungspunkte des Teilnehmers verfallen.

(2) Der Veranstalter kann für nicht erschienene oder ausgefallene Teilnehmer Ersatzspieler benennen. Er kann auch selbst als Ersatzspieler fungieren. Die Ersatzspieler müssen nicht Mitglied der Skat-Online Liga sein. Die Bestimmungen §7 Absatz 6 und Absatz 7 sind zu berücksichtigen.

(3) Treten Umstände ein, die die Durchführung eines Turniers von Beginn an unmöglich machen (z.B. Ausfall des Spielservers), so fällt das Turnier aus. Sofern das Turnier Bestandteil einer Veranstaltung ist, die über mehrere Turniere ausgetragen wird, so werden ausschließlich die regulär durchgeführten Turniere zur Ermittlung der Ranglistenplätze herangezogen.

(4) Treten technische Umstände ein, die die Fortsetzung eines Turniers unmöglich machen (z.B. Ausfall des Spielservers während des laufenden Turniers), so gelten §7 Absatz 8 und 9 entsprechend. Noch nicht begonnene Serien eines Mehrserienturniers fallen aus, es werden nur die begonnenen Serien zur Ermittlung des Turnierergebnisses herangezogen.

§6 Wertung von Spielen bei technischen Problemen eines Spielers

(1) Hat ein Spieler während eines Spiels technische Probleme und kann deshalb das laufende Spiel nicht ordnungsgemäß beenden, so wird das Spiel gemäß den Skat-Online Regeln abgerechnet. Es wird kein Spiel nachgespielt (analog ISkO 3.2.16).

(2) entfällt

§7 Nichterscheinen, vorzeitiges Verlassen des Turniers

(1) Erscheint ein Teilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig zu einem Turnier, so scheidet er aus dem Turnier aus.

(2) Bei unentschuldigtem Fernbleiben von einem Turnier ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer für bis zu drei Folgetermine der selben Veranstaltung zu sperren, sofern in der Ausschreibung zu der Veranstaltung keine andere Regelung definiert ist.

(3) Kann ein Teilnehmer auf Grund technischer Probleme nicht an dem Turnier teilnehmen, so hat er den Veranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Erfolgt keine Mitteilung an den Veranstalter, fehlt der Teilnehmer unentschuldigt.

(4) Beendet ein Teilnehmer vorzeitig und vorsätzlich ein Turnier, so werden ihm sämtliche bislang erspielten Spiel- und Wertungspunkte aberkannt. Außerdem ist der Teilnehmer für wenigstens eine und bis zu drei Turniere derselben Veranstaltung zu sperren. Im Wiederholungsfall kann der Veranstalter den Teilnehmer für alle Turniere derselben Veranstaltung sperren. Der Veranstalter kann den Spieler bei wiederholten Verstößen auch ganz aus der Skat-Online Liga ausschließen.

(5) Erscheint ein Spieler wiederholt nicht zu einem Turnier derselben Veranstaltung (entschuldigt oder unentschuldigt), so kann er zur Zahlung eines Strafgeldes verpflichtet werden. Dies muss unter Angabe der Höhe des Strafgeldes in der Ausschreibung zu der Veranstaltung ausgewiesen werden.

(6) Kann ein Teilnehmer auf Grund technischer Probleme ein Turnier nicht fortsetzen, so hat er dies dem Veranstalter umgehend mitzuteilen. Der Veranstalter kann in diesem Fall von der Sperre von weiteren Turnieren der Veranstaltung absehen.

(7) Der Veranstalter kann bei fehlenden oder ausfallenden Teilnehmern die Tischeinteilung kurzfristig ändern. Zudem kann er Ersatzspieler benennen, die den Platz des nicht erschienenen oder ausgefallenen Spielers einnehmen. Ersatzspieler besitzen alle Rechte und Pflichten eines Teilnehmers, allerdings gehen ihre erspielten Spiel- und Wertungspunkte nicht in die Wertung des Turniers ein. Zudem sind sie von einer Preisverteilung ausgeschlossen und müssen kein Abreizgeld entrichten. Ersatzspieler dürfen stets nur für vollständige Serien eingesetzt werden. Ersatzspieler dürfen keine von einem anderen Spieler begonnene Serie zu Ende spielen. Wenn in der Ausschreibung zu einer Veranstaltung gesonderte Regelungen enthalten sind, gelten diese für die jeweilige Veranstaltung vorrangig.

(8) Der Veranstalter kann an Stelle nicht erschienener Teilnehmer kurzfristig und ohne Vorankündigung andere Teilnehmer einsetzen. Diese nehmen als vollwertige Teilnehmer an dem Turnier teil. Der Veranstalter kann hier überschüssige Anmeldungen ("Nachrücker"), verspätete Anmeldungen oder zufällig anwesende Mitglieder einsetzen. Näheres zu dem Nachrückverfahren kann in der Ausschreibung der Veranstaltung oder einer spezielleren Ordnung definiert werden.

(9) Wird eine begonnene Serie nicht beendet, weil ein Spieler die Serie vorzeitig beendet hat, so erhalten die beiden anderen Spieler je nicht gespieltem Spiel 27 Spielpunkte, sofern in der Ausschreibung zu der Veranstaltung nicht anders angegeben.

(10) Kann bei einem Mehrserienturnier ein Tisch nicht spielen, weil ein oder mehr Spieler vorzeitig das Turnier beendet haben und ist kein Ersatzspieler verfügbar, so erhalten die erschienenen Spieler - sofern in der Ausschreibung zu der Veranstaltung keine andere Regelung getroffen wird - für die nicht durchführbare Serie 955 Spielpunkte sowie 10 gewonnene Spiele, 0 verlorene Spiele und 0 gegnerische Spiele gutgeschrieben.

§8 Tischeinteilung

(1) Die Tischeinteilung erfolgt durch den Veranstalter nach den in der Ausschreibung anzugebenden Verfahren. Die Tischeinteilung am Spieltag erfolgt automatisch durch den Veranstalter.

(2) entfällt.

(3) entfällt.

(4) Fehler in der Tischeinteilung müssen von den Spielern schnellstmöglich, spätestens nach Feststellung des Fehlers an den Veranstalter gemeldet werden. Wurde die Serie noch nicht begonnen, muss der Tisch wieder verlassen werden.

§9 Mindestguthaben

(1) Der Teilnehmer hat selbstständig dafür zu sorgen, dass sein virtuelles Konto zu Beginn des Turniers über die in der Ausschreibung anzugebende Mindestsumme zur Deckung von evtl. Abreizgeldern verfügt. Sofern in der Ausschreibung zu der Veranstaltung keine anderen Angaben gemacht werden, beträgt das Mindestguthaben 20,00 Euro.

(2) Ist das erforderliche Mindestguthaben nicht auf dem Spielerkonto vorhanden, kann eine Teilnahme an der Veranstaltung untersagt werden.

§10 Mannschaften

(1) Mannschaften bestehen aus einem Mannschaftaführer, seinem Stellvertreter und insgesamt vier bis sechs Teilnehmern. Mannschaften können jederzeit gegründet werden, die Absätze 5 und 6 sind zu berücksichtigen. Teilnehmer einer Mannschaft dürfen nicht bereits einer anderen Mannschaft angehören.

(2) Die Mannschaft wird vom Mannschaftsführer gemeldet. Über den Mannschaftsführer und seinen Stellvertreter erfolgen zudem alle organisatorischen Angelegenheiten. Dazu gehören z.B. (sofern in der Ausschreibung zu der Veranstaltung keine andere Regelung angegeben ist):

  • Anmeldung der Mannschaft und Meldung der Teilnehmer der Mannschaft
  • Sicherstellung der Spielberechtigung der Teilnehmer

(3) Die Mannschaftszusammenstellung darf 24 Stunden vor Beginn eines Turniers, zu dem die Mannschaft gemeldet ist, nicht mehr geändert werden. In Ausnahmenfällen kann die Mannschaftsaufstellung auch noch bis kurz vor Spielbeginn geändert werden. Kurzfristige Änderungen müssen der Turnierleitung telefonisch oder im Chat mitgeteilt werden.

(4) Der Mannschaftsführer und der Stellvertreter einer Mannschaft kann unter Berücksichtigung von Absatz 3 jederzeit gewechselt werden. Der neue Mannschaftsführer bzw. Stellvertreter übernimmt mit sofortiger Wirkung alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Mannschaftsführers bzw. Stellvertreters.

(5) Der Mannschaftsführer und dessen Stellvertreter kann jederzeit unter Berücksichtigung von Absatz 3 Spieler aus seiner Mannschaft entlassen, vorausgesetzt, die Mannschaft hat nach der Entlassung wenigstens noch vier Teilnehmer.
Sofern der entlassene Spieler bereits für ein Turnier gemeldet ist, muss der Mannschaftsführer im Rahmen der entsprechenden Regelungen einen Ersatzspieler melden. Erfolgt dies nicht oder ist dies gemäß der entsprechenden Regelung nicht mehr möglich, ist die Entlassung erst nach dem Turnier gültig.
Für die Mannschaft erspielte Leistungen (z.B. Ranglistenpunkte, Wertungspunkte, Ranglistenplatzierung) verbleiben stets bei der Mannschaft und können durch einen Spielerwechsel weder ganz noch teilweise auf eine andere Mannschaft übertragen werden.

(6) Der Mannschaftsführer und dessen Stellvertreter kann jederzeit unter Berücksichtigung von Absatz 3 neue Spieler in seine Mannschaft aufnehmen, vorausgesetzt, die Mannschaft besteht nicht bereits aus sechs Teilnehmern und der aufzunehmende Spieler hat in der laufenden Spielzeit noch keiner anderen Mannschaft angehört.

(7) Eine Mannschaft kann jederzeit aufgelöst werden, sofern sie sich nicht für eine Veranstaltung angemeldet hat oder bereits an einer Veranstaltung teilnimmt.
Bei einer Mannschaftsaufösung verfallen alle von der Mannschaft erspielten Leistungen (z.B. Ranglistenpunkte, Wertungspunkte, Ranglistenplatzierung). Die Leistungen können weder ganz noch teilweise auf eine andere Mannschaft übertragen werden.

§11 Mannschaftswettbewerbe

(1) Im Falle des Nichterscheinens oder vorzeitigen Verlassens einer Mannschaft an dem Turnier gelten die Bestimmungen in §7 entsprechend.

(2) Erscheinen ein oder mehrere gemeldete Teilnehmer einer Mannschaft nicht zu dem Turnier, so kann der Veranstalter nicht gemeldete Teilnehmer der Mannschaft als vollwertigen Ersatz der nicht erschienenen Teilnehmer zulassen.

(3) Sofern in der Ausschreibung zu der Veranstaltung nicht anders geregelt, ist das Auswechseln eines Teilnehmers während des laufenden Turniers nicht gestattet.

(4) Das Auswechseln eines Teilnehmers während einer laufenden Serie ist auch im Ausnahmefall nicht möglich. Die Bestimmungen §7 Absatz 4 gelten entsprechend.

§12 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen der Turnierordnung ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.