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Skat-Online -> Hilfe, Support -> Regelfragen -> SkGE 118-2003

Skatgerichtsentscheidung 118-2003

Anfrage

Folgender Fall hat sich beim Online-Skat zugetragen: MH spielt einen Null Ouvert. Er hat vor Skataufnahme eine blanke Karo Dame auf der Hand, die anderen Farben sind sicher. Er findet Karo Ass und 10 und drückt Karo Ass und Dame. Mit der blanken Karo 10 spielt er nun Null Ouvert.

HH hat die blanke Karo 9. VH spielt nun drei mal Herz von oben. MH, der nur zwei Herz hat, setzt auf das dritte Herz die blanke Karo 10 ab. HH wittert nun "Begünstigung" (um es nett zu formulieren). Begründung von VH: Er habe sich verklickt. Wie bewertet das Skatgericht dieses Spiel und wie wird damit verfahren, insbesondere in den Punkten: 1. Bewertung des Spiels für den Alleinspieler (gewonnen oder verloren). 2. Verwarnung von Spielern.

Entscheidung

Der Alleinspieler hat sein Spiel „Null ouvert“ gewonnen.

Begründung

Der Alleinspieler ist für die Spieldurchführung der Gegenpartei nicht verantwortlich. Aus diesem Grund kann man ihm ein Spiel, das er nach ordnungsgemäßer Spieldurchführung gewonnen hat, nicht anhand des Kartensitzes im nachhinein als verloren abschreiben. Ob der Gegenspieler in Vorhand das Spiel vorsätzlich so durchgeführt oder sich tatsächlich „verklickt“ hat, ist für den Ausgang des Spiels unerheblich. Lt. ISkO 3.5.2 sind die Gegenspieler gleichermaßen am Erfolg wie Misserfolg beteiligt.

Man sollte überprüfen, ob die beiden Spieler öfter zusammenspielen und sich evtl. gegenseitig ihre Spiele gewinnen. Wenn dies nachvollziehbar und zu beweisen ist, kann man entsprechende Schritte (Sperre, usw.) gegen die Spieler einleiten. Ansonsten muss man wirklich davon ausgehen, dass sich der Spieler „verklickt“ hat.

Geht man von einem Vorsatz aus, der begründet aber nicht beweisbar ist, kann man die/den betroffene(n) Spieler nach der Skatwettspielordnung (SkWO) 4.3 als unerwünschte Personen erklären und eine weitere Teilnahme am Spiel (ohne Angabe von Gründen) verweigern.

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