Skatgerichtsentscheidung 313-2003
Anfrage
MH reizt VH, wobei VH, der ein sicheres Grandspiel durchführen will, sehr schnell "Ja" auf die Reizgebote von MH antwortet. MH reizt nun nach 24 sofort 264, die VH ebenfalls - natürlich aus Versehen – mit "Ja" beantwortet.
VH besteht nun darauf, dass er nicht an dieses Reizgebot gebunden ist und das Reizen bei 27 (oder irgend einem anderen, vernünftigen Reizwert) fortgesetzt wird. MH besteht darauf, dass VH an das Reizgebot von 264 gebunden ist und ein entsprechendes Spiel durchführen muss (das er natürlich nicht gewinnen kann). Wie ist zu verfahren?
Entscheidung
VH ist an den gehaltenen Reizwert "264" gebunden und muss ein entsprechendes Spiel ansagen oder sich zum letzten gehalten Reizwert strecken.
Begründung
Der Unterschied zwischen Computerskat und Realität unterscheidet sich darin, dass beim Computerskat der Reizwert angezeigt und in der Realität akustisch zu vernehmen ist. In beiden Fällen müssen die Mitspieler darauf achten, was angesagt bzw. angezeigt wird. In dem o.g. Fall hat Vorhand übereilt und ohne den angezeigten Reizwert zu überprüfen, diesen mit "Ja" bestätigt. Nachdem kein höheres Reizgebot erfolgt ist (erfolgen kann), ist Vorhand verpflichtet, ein Spiel mit dem gehaltenen Reizgebot anzusagen und durchzuführen.
Da Vorhand einen Grand spielen will ist wahrscheinlich ausgeschlossen, dass Mittelhand einen Grand ouvert spielen kann. Dieses überhöhte Reizgebot wurde sicher mit dem Hintergedanken abgegeben, dass Vorhand dieses Gebot (ohne den Reizwert zu überprüfen) bestätigt. Wenn Vorhand den Reizwert überprüft und gepasst hätte, wäre Mittelhand verpflichtet gewesen, ein Spiel entsprechend des letzten Reizgebotes durchzuführen. Da es offensichtlich ist, dass Mittelhand (vorsätzlich) ein Reizgebot über ein Spiel abgegeben hat, das er nicht gewinnen (durchführen) kann, ist Mittelhand in jedem Fall zu verwarnen und im Wiederholungsfall vom weiteren Spiel auszuschließen.
Lt. ISkO wird der Alleinspieler durch das Bieten und Halten von Reizwerten ermittelt (ISkO 3.3.1). Alleinspieler wird stets derjenige, der den höchsten Reizwert geboten oder gehalten hat (ISkO 3.3.5). Die Erklärung des Passens sowie das Bieten und Halten eines Reizwertes sind unwiderruflich (ISkO 3.3.8).
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